Ablaufplan und Ausstellungsordnung September 2024
Ort: Hundeplatz
Alfred-Nobel-Str. 1 / 14641 Nauen
Einlass: 28. September 2024, 9.00 Uhr
Sie erhalten die Startnummer, Startmappe und den Ausstellungskatalog an der Anmeldung. Ahnenpapiere und Impfausweis sind bereitzuhalten.
Beginn des Richtens: 10:00 Uhr
Einlaufen in den Ring
Die Klassen werden aufgerufen. Bei Aufruf Ihrer Klasse finden Sie sich bitte im jeweiligen Ring mit Ihrem Hovawart und Ihrer Startnummer ein. Die Ahnenpapiere sind einem Ringhelfer auszuhändigen –nicht dem Richter-! Die Startnummer ist offen und gut sichtbar auf der Vorderseite der Oberkörperbekleidung des Hundeführers anzubringen. Bitte pünktlich im Ring erscheinen, andernfalls kann keine Bewertung erfolgen.
Urkunden, Richterberichte und Siegerehrung
Die Urkunden und die Richterberichte werden im Ring ausgegeben. Ebenso findet die Siegerehrung gleich nach der Bewertung der jeweiligen Klasse statt.
Auf Wunsch kann ein Eintrag des Ergebnisses in die Ahnenpapiere vorgenommen werden.
Noch einige Anmerkungen zur Präsentation im Ring:
Die Aufstellung ist entgegen des Uhrzeigersinns in Reihenfolge der Startnummern zu wählen. Der Hovawart wird auf der linken Seite des Hundeführers mittels Leine und Halsband geführt. Die Kontrolle des Gebisses hat der Hovawart zuzulassen, bzw. ermöglicht der Aussteller die Prüfung durch den Richter. Ist die Gebisskontrolle nicht möglich, zieht dies eine Disqualifikation nach sich. Wird während der Bewertung vom Richter keine andere Anweisung gegeben, wird der Hovawart im Kreis unter Ausnutzung der vollen Ringgröße entgegen dem Uhrzeigersinn vorgeführt. D. h., der Hundeführer läuft außen, der Richter befindet sich in der Mitte des Vorführringes.
Ein kleiner Tipp für entspanntes Beobachten am Ring: Das Mitbringen eines Camping-Stuhles macht es möglich! Bitte auch Regenkleidung einplanen!!
Ausstellungsordnung
Anmeldung
Für eine Anmeldung ist der Nachweis des Eintrages des Hovawartes in ein Zuchtbuch Voraussetzung. Dies ist durch die Angabe der Zuchtbuchnummer bei der Anmeldung nachzuweisen. Eine Überprüfung erfolgt durch Vorlage der Ahnenpapiere am Veranstaltungstag. Eine Vereinszugehörigkeit des Eigentümers ist nicht Bedingung.
Damit Anmeldungen berücksichtigt werden können, müssen sie spätestens bis 16.September 2024 die Online-Anmeldung (Homepage der SZG-H e.V.) vollständig ausgefüllt, wenn notwendig mit Nachweisen (Championklasse, Gebrauchshundklasse), bei der Veranstalterin vorliegen. Zur Anmeldung ist nur der Eigentümer berechtigt. Für einen rechtzeitigen Zugang hat allein der Anmeldende Sorge zu tragen. Eine Anmeldung ist nur dann von der Veranstalterin angenommen, wenn dies dem Anmeldenden bestätigt wird. Das Startgeld wird mit der Annahme der Anmeldung durch die Veranstalterin fällig und wird per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Hat der Anmelder keine Daten zum Lastschriftverfahren angegeben, ist nach Erhalt der Bestätigung unverzüglich das Startgeld auf die nachfolgende Kontoverbindung zu überweisen.
IBAN: DE74 8105 3272 0039 6107 82 BIC: NOLADE21MDG
Bitte geben sie als Verwendungszweck: "Startgebühr + Hundename" an.
Eine Rückerstattung des Startgeldes kann nicht beansprucht werden, selbst, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung – unbeachtlich des Grundes - nicht erfolgt.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht, so ist es der Veranstalterin zum Beispiel bei Auslastung der Veranstaltung oder nicht ausreichend belegter Abstammung des Hovawartes möglich, die Anmeldung nicht anzunehmen.
Veranstaltung
Es werden nur Hovawarte bewertet, für die eine bestätigte Anmeldung vorliegt, sie im Ausstellungskatalog geführt werden und die Startgebühr rechtzeitig bei der Veranstalterin eingegangen ist.
Ahnentafeln und Impfausweise sind vorzulegen.
Es wird in folgenden Klassen nach Alter gerichtet:
(Stichtag ist der Ausstellungstag – nicht der Meldetag!!!)
Baby-Klasse: |
3 bis 6 Monate |
Jüngsten-Klasse: |
6 bis 9 Monate |
Jugend-Klasse: |
9 bis 18 Monate |
Zwischenklasse: |
15 bis 24 Monate |
Offene Klasse: |
ab 15 Monaten |
Gebrauchshundklasse: |
ab 15 Monaten, mit Ausbildungskennzeichennachweis (BH/VPG/IPO - als Kopie mitschicken). Hovawarte ohne gültigen Nachweis werden in die Offene Klasse versetzt. |
Championklasse: |
ab 15 Monaten, mit Championnachweis als Kopie (dreimalige Platzierung unter den ersten 4.Plätzen). Hovawarte ohne gültigen Nachweis werden in die Offene Klasse versetzt. |
Veteranenklasse: |
ab vollendetem 8. Lebensjahr |
Nachzuchtgruppenwettbewerb: |
ein Elterntier und mindestens 2 bis max. 5 Nachkommen dieses Elterntieres (Eltern- und Nachkommentiere müssen auf der Ausstellung bewertet worden sein.) |
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Es wird getrennt für Hündinnen und Rüden einer Klasse gerichtet. Platziert werden jeweils die ersten vier Hovawarte (bei stark besetzten Klassen behält sich der Verabstalter vor die Platzierungen zu erweitern), jeder Teilnehmer erhält für seinen Hovawart die Beurteilung durch die Vergabe einer Formwertnote.
Hier werden die Bewertungen: Vorzüglich (V), Sehr Gut (SG), Gut (G) Genügend (Ggd), Ungenügend (Ugd) und Disqualifiziert (Disq) vergeben.
Abweichend davon wird die Baby- und Jüngsten-Klasse wie folgt bewertet: Viel Versprechend (vv), Versprechend (vsp) und Wenig Versprechend (wv)
Maßgeblich für die Bewertung ist der Rassestandard Nr. 190 der FCI.
Für die Vorführung seines Hovawartes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Versäumt er das Einlaufen seiner Klasse in den Bewertungsring, hat er keinen Anspruch mehr auf Bewertung oder Platzierung. Hovawarte, für die eine Zahnkontrollkarte der SZG-H e.V. vorliegt, mit der die Gebissform und der Zahnstatus von zwei unabhängigen Richtern oder Zuchtwarten der SZG-H e.V. bestätigt wurde, können von der Gebisskontrolle im Ring ausgenommen werden. Im Interesse einer unvoreingenommenen und fairen Beurteilung durch die Richter hat Werbung, insbesondere für Hovawartzwinger, durch die Aussteller (Bekleidung) im Ring zu unterbleiben. Ausgenommen davon ist der Nachzuchtgruppenwettbewerb.
Aussteller und Besucher, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder Missstimmung verbreiten, können durch die Ausstellungsleitung des Platzes verwiesen werden.
Das Präsentieren eines Hovawartes mittels eines so genannten Stachelhalsbandes ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Bewertung und der Veranstaltung. Dies gilt auch bei körperlicher Züchtigung des Hundes. Anweisungen des Richters und des Ausstellungspersonals sind Folge zu leisten.
Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bewertung besteht nicht.
Die Entscheidung über die Bewertung trifft unanfechtbar der Zuchtrichter. Die Bewertungen unterliegen keiner Überprüfung. Öffentliche Kritik oder Diskussion der Bewertung sind unzulässig. Die Feststellungen des Zuchtrichters werden im Richterprotokoll festgehalten. Jeder Teilnehmer erhält das Richterprotokoll für seinen Hovawart sowie eine Urkunde, die das Ergebnis bescheinigt. Eine Eintragung in die Ahnenpapiere kann auf Wunsch vorgenommen werden. Dies ist auch nachträglich möglich.
Für die jeweils 4 platzierten Hovawarte einer Klasse, jeweils für Hündinnen und Rüden, werden Ehrenpokale oder Schleifen vergeben. Bei stark besetzten Klassen kann eine erweiterte Platzierung von 5 und 6 erfolgen.
Die Hovawarte, die jeweils die ersten Plätze in der Jüngsten- und Jugendklasse belegt haben, sind berechtigt, im Finale um den Titel „Schönste Junghündin“ bzw. „Schönster Jungrüde“ anzutreten.
Die Hovawarte, die jeweils die ersten Plätze in der Zwischenklasse, Offene Klasse, Gebrauchshundklasse und Championklasse belegt haben, sind berechtigt, im Finale um den Titel „Schönste Hündin“ bzw. „Schönster Rüde“ anzutreten. Der jeweilige Sieger dieses Ausscheides nimmt am Finale um den Titel „Ausstellungssieger“ teil.
Für die genannten Titel wird jeweils ein Ehrenpokal vergeben.
Allgemeine Regeln
Kranke oder krankheitsverdächtige, missgebildete, mit Ungeziefer belastete oder bissige Hovawarte sind von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Geländes zu verweisen bzw. von dem Ausstellungsgelände fernzuhalten. Dies gilt auch für läufige, sichtbar trächtige oder säugende Hündinnen, ebenso wie für Hündinnen in Begleitung ihrer Welpen.
Die Zuführung der Hunde wird tierärztlich überwacht. Mögliche Überprüfungen sind zu gewähren.
Hunde, die auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden, müssen nachweislich einen vollen Impfschutz haben.
Die Eigentümer der ausgestellten Hovawarte haften für die durch ihre Hunde verursachten mittelbaren und unmittelbaren Schäden. Die Veranstalterin ist berechtigt, Fotografie- und Filmaufnahmen vom Ausstellungstag und Geschehen in eigenen Veröffentlichungen zu verwenden. Der Veranstalter hat das Hausrecht und ist berechtigt, Personen von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Veranstalter SZG-H e.V.